Gerichtsdolmetschen - merkwürdige Abrechnungsregeln
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Apr 3, 2012

Ich hatte heute eine etwas nervenaufreibende Diskussion mit einer Justizsekretärin an einem Gericht in Sachsen-Anhalt (bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht gerne angeben möchte, um welches Gericht es sich genau handelt) über den folgenden Sachverhalt:

Wie hatten einen Dolmetschauftrag für ein Verfahren mit mehreren (ca. 20) Verhandlungstagen. Die Dolmetschzeiten wurden vom vorsitzenden Richter jeweils am Ende des Tages abgezeichnet. Mit diesen Bestätigungen haben wir in
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Ich hatte heute eine etwas nervenaufreibende Diskussion mit einer Justizsekretärin an einem Gericht in Sachsen-Anhalt (bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht gerne angeben möchte, um welches Gericht es sich genau handelt) über den folgenden Sachverhalt:

Wie hatten einen Dolmetschauftrag für ein Verfahren mit mehreren (ca. 20) Verhandlungstagen. Die Dolmetschzeiten wurden vom vorsitzenden Richter jeweils am Ende des Tages abgezeichnet. Mit diesen Bestätigungen haben wir in der vergangenen Woche eine Rechnung ausgestellt - und die Stunden nach § 8 JVEG auf die 'halbe Stunde' aufgerundet (d.h. für jede angefanfene halbe Stunde haben wir aufgerundet).

Nun argumentiert die Justizsekretärin, dass nicht für jeden einzelnen Tag aufgerundet werden darf, sondern zunächst alle tatsächlich gearbeiteten Stunden (minutengenau!!) zusammengerechnet und dann nur einmal auf die 'halbe Stunde' aufgerundet werden darf.

[Ich dachte ich werde nicht mehr!!))]

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Oder ist das bei euch etwa auch die gängige Praxis an den Gerichten?

Grüße an alle,
Igor
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Erzsebet Schock
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Logisch Apr 3, 2012

Hallo Igor,

Bei der Stundenmenge würde ich sowieso Kulanz zeigen. Schließlich hast du in diesen Minuten nicht tatsächlich gearbeitet. Deswegen finde ich die Abrechnungsweise logisch. Fahrt- und Wartezeiten gehören natürlich für jeden Tag dazu.


 


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