Glossary entry

English term or phrase:

Third-Party Plaintiff/Defendant

German translation:

Streitverkünder oder Streitverkündender / Streitverkündungsempfänger oder Streitverkündeter

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Jun 14, 2017 17:33
6 yrs ago
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English term

Third-Party Plaintiff/Defendant

English to German Law/Patents Law (general) US-Prozeß
Folgender Hintergrund:

A verklagt im US-Bundesstaat Tennessee X, Y und Z, dazu die unvermeidlichen John Does.

Während des Verfahrens "verklagt" X (im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits!) die Firma D, die bisher mit dem Rechtsstreit überhaupt nichts zu tun hatte.

X wird als "Third-Party Plaintiff" bezeichnet, D als "Third-Party Defendant".

Der Vorgang ist mir schon klar. Aber wie übersetzen? "Third-Party Plaintiff/Defendant" als "Drittkläger/Drittbeklagter"?

Sprachlich ginge das schon durch. Nur ist es inhaltlich unsinnig. Es gibt im deutschen Recht keinen "Drittkläger" oder "Drittbeklagten".

Funktionell betrachtet, angesichts der Prozeßunterlagen, handelt es sich um etwas, was man im dt. Prozeßrecht als "Streitverkündung" bezeichnet. Also wäre die "Third-Party Plaintiff" der Streitverkünder, die "Third-Party Defendant" die Streitverkündete.

Sachlich scheint mir das richtig. Aber kann ich das auch so übersetzen?

Oder nicht doch besser "Drittkläger (Streitverkünder)" etc.

Was meint ihr dazu?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

VDiV.

Discussion

Björn Vrooman Jun 15, 2017:
C) Der von Alexander angesprochenen Logik kann ich ebenfalls den Wind aus den Segeln nehmen, da "Drittkläger" praktisch ein falscher Freund ist.

Aus Deutschland:
"Der Erstkläger ist ihr Ehemann, die am ... 1954 als Zwillinge geborenen Zweit- und Drittkläger sind ihre Kinder."
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1972-05-02/vi-zr-80_70/

"Die am 24. Februar 1977 geborene Erstklägerin (E) ist eine eheliche Tochter der Zweitklägerin (Z) und des Drittklägers (D) (künftig: Kläger)."
http://wdb.fh-sm.de/BGHZ86s240

Aus Österreich:
"Das Rekursgericht wies den Rekurs des Zweit- und Drittklägers gegen diese Entscheidung mangels Beschwer zurück"
http://rechtsprobleme.at/doks/urteile/bedeutungsinhalt.htm

Hier geht es um Ordinalzahlen. Eine Übernahme des Begriffes ist daher nicht empfehlenswert.

Grüße
Björn Vrooman Jun 15, 2017:
Hallo Wolfgang Ein paar kurze Anmerkungen:

A) Mir ist nicht bewusst, dass dies in der Schweiz anders gehandhabt wird: "Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2017)"
unter "Art. 15 Streitgenossenschaft und Klagenhäufung" und "Art. 16 Streitverkündungsklage".
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20061121/...

B) Allerdings ist mir auch nicht ganz klar, wie zwei Wikipedia-Links, die du bestimmt auch in 2 Minuten selbst gefunden hast, als Beantwortung deiner ursprünglichen Frage dienen.

Es geht hier um diesen Passus: https://www.law.cornell.edu/rules/frcp/rule_14

Ich empfehle dir dazu auch unsere alte Dreier-Diskussion, wenn es um cross- und counterclaim noch gehen sollte:
http://www.proz.com/kudoz/english_to_german/law_general/6202...
Wolfgang Hummel (asker) Jun 14, 2017:
@ Edith Nur als Hinweis: Es gibt viele Begriffe in der deutschen Rechtssprache, die einer Schweizerin "mittelalterlich" vorkommen mögen. Aber man sollte sich nicht täuschen lassen. Der Begriff "Streitverkündung" ist ein feststehender deutscher Rechtsbegriff. Er betrifft die Einbeziehung Dritter in einen laufenden Rechtsstreit.

Ebenso der Begriff "Streitgenossenschaft". Das mag mittelalterlich (warum?) klingen. Aber die Begriffe "notwendige aktive/passive Streitgenossenschaft" betreffen die Zulässigkeit einer Klage. Und das gibt es im spanischen Recht genauso. Nicht nur im deutschen.
Wolfgang Hummel (asker) Jun 14, 2017:
An Edith Ich denke, du greift zu kurz. Du kannst das nachlesen im dritten Titel der deutschen Zivilprozessordnung "Beteiligung Dritter am Rechtsstreit", §§ 64ff ZPO. es geht darum, wenn jemand verklagt wird wegen etwas, woran er glaubt nicht Schuld zu sein, so kann er einem Dritten, von dem er glaubt, das er schuld ist (und nicht er selbst), "den Streit verkünden", und so den Dritten in den Prozess einbeziehen. Der Dritte kann dann entweder auf Seiten der Klägers oder auf Seiten des Beklagten beitreten. Was immer er auch tut, das Urteil, das erlassen wird, wirkt auch gegen ihn. Allerdings ist dieser Dritte frei darin, welcher Seite des Rechtsstreits er "beitritt". Der Dritte muss gar nichts tun. Nur: Tut er nichts, wirkt das Urteil auch gegen ihn.

Mit Mittelalter hat das nichts zu tun. Es handelt sich um eine sehr moderne Einrichtung des Prozessrechts.

Proposed translations

1 hr
Selected

Streitverkünder oder Streitverkündender / Streitverkündungsempfänger oder Streitverkündeter

Impleader is a procedural device before trial in which one party joins a third party into a lawsuit because that third party is liable to an original defendant. Using the vocabulary of the Federal Rules of Civil Procedure, the defendant seeks to become a third-party plaintiff by filing a third party complaint against a third party not presently party to the lawsuit, who thereby becomes a third-party defendant. This complaint alleges that the third party is liable for all or part of the damages that the original plaintiff may win from the original defendant.
The theory is that two cases may be decided together and justice may be done more efficiently than by having two suits in a series.
Common bases of contingent or derivative liability by which third parties may be impleaded include indemnity, subrogation, contribution, and warranty.
For example, in a case where a driver rear-ended another car due to faulty brakes, and is sued by the accident victim, the driver may decide to implead the repair shop where the brakes were worked on because the driver's liability derives from the repair shop's liability for their faulty repair of the brakes.

https://en.wikipedia.org/wiki/Impleader

Streitverkündung
Die Streitverkündung ist ein Mittel des deutschen Zivilprozessrechts mit dem ein bisher nicht beteiligter Dritter förmlich von einem anhängigen Prozess benachrichtigt wird. Sie ist in den § 72 bis § 74 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Durch die Streitverkündung wird die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbeigeführt. Der Zweck ist die Bindung des Dritten an die Entscheidung des vorangegangenen Prozesses bei einem etwaigen Folgeprozess gegen diesen Dritten.
Wirkung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausgangspunkt der Streitverkündung ist, dass eine Partei in einem aktuellen Prozess (sogenannter Vorprozess) einen ihr ungünstigen Ausgang befürchten muss, andererseits für diesen Fall erwarten kann, einen „Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung“ gegen einen Dritten geltend machen zu können (§ 72 ZPO).
Folgendes Beispiel verdeutlicht dies:
Bauunternehmer U hat sich in einem Werkvertrag gegenüber Bauherrn B zur Errichtung eines Hauses verpflichtet. Den Dachstuhl errichtet U nicht selbst, sondern lässt ihn durch den Zimmermann Z als Subunternehmer erstellen. B behauptet nun, der Dachstuhl sei nicht ausreichend stabil und verklagt den U auf Mängelbeseitigung. Wird U verurteilt, kann er seinerseits auf Grund des mit Z geschlossenen gesonderten Werkvertrags Ansprüche gegen diesen wegen der von Z zu vertretenden Mängel am Dachstuhl geltend machen.
Die Interessen des U gehen also dahin, entweder den Vorprozess gegen B nicht zu verlieren (wobei ihm der Beitritt des Z als Streithelfer nützlich sein kann), oder für den Fall, dass der Vorprozess verloren geht, jedenfalls durch Gewinn des späteren Folgeprozesses gegen Z sich schadlos zu halten.
Die Streitverkündung (Litisdenunziation) ist nun die durch U als Streitverkünder (Litisdenunziant) ausgesprochene Benachrichtigung des Z (Streitverkündungsempfänger oder häufig Streitverkündeter (Litisdenunziat) genannt) von dem zwischen B und U anhängigen Rechtsstreit. Sie erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht des Vorprozesses und wird vom Gericht dem Streitverkündungsempfänger zugestellt, § 73 S. 1 und 2 ZPO. Häufig wird mit der Streitverkündung die Aufforderung an den Empfänger verbunden, dem Streitverkünder im Prozess als Streithelfer (Nebenintervenient) beizutreten, notwendig ist das aber nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Streitverkündung

Similar words:Streitverkündender, Streitverkündeter
Streitverkündender {m} [jur.] person serving a third party notice
Streitverkündeter {m}; Streiverkündungsempfänger {m} [jur.] third party defendant; person served with a third party notice

http://dict.tu-chemnitz.de/dings.cgi?service=deen&opterrors=...
Note from asker:
Yes, that's it.
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "You are right. Thanks!"
+1
24 mins

Drittkläger / Drittbeklagter

ohne Referenz, da offensichtlich

Streitverkünder? In welchem Jahrhundert leben wir?

Auch wenn es dies nicht im deutschen Recht gibt, es gibt dies definitiv im US Recht, also Füßnote hinzufügen. Ich persönlich würde aber dies nicht machen, aber es ist eine Möglichkeit
Peer comment(s):

neutral Rolf Keller : Zum Thema "Welches Jahrhundert?": https://de.wikipedia.org/wiki/Streitverkündung
11 hrs
agree Alexander Schleber (X) : Confirmed on DE Google and also logical - even confirmed in BGH Urteil --> https://www.jurion.de/urteile/bgh/1993-05-06/vii-zr-7_93in
16 hrs
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