Nov 13, 2015 14:38
8 yrs ago
8 viewers *
English term
Including but not limited to the foregoing
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
In einem Disclaimer heißt es im letzten Satz:
***Including but not limited to the foregoing***, the XXX, Inc. shall not be responsible for any damage resulting from the issue and sale of the Products.
XXX ist ein Börsenbetreiber
Ich weiß überhaupt nicht, wie ich das Eingesternte übertragen soll. Meine Idee:
Insbesondere ist die XXX, Inc. nicht haftbar für jeglichen Schaden infolge der Ausgabe und des Verkaufs der Produkte.
Reicht das aus, was meinen die Rechtsexperten?
***Including but not limited to the foregoing***, the XXX, Inc. shall not be responsible for any damage resulting from the issue and sale of the Products.
XXX ist ein Börsenbetreiber
Ich weiß überhaupt nicht, wie ich das Eingesternte übertragen soll. Meine Idee:
Insbesondere ist die XXX, Inc. nicht haftbar für jeglichen Schaden infolge der Ausgabe und des Verkaufs der Produkte.
Reicht das aus, was meinen die Rechtsexperten?
Proposed translations
(German)
3 +2 | Darüber hinaus | Sabine Winter |
Change log
Nov 13, 2015 15:22: Steffen Walter changed "Field" from "Other" to "Law/Patents" , "Field (specific)" from "Law (general)" to "Law: Contract(s)"
Proposed translations
+2
1 day 4 hrs
Selected
Darüber hinaus
"Darüber hinaus ist die XXX, Inc. [u. a.] nicht für ... haftbar".
Andere Möglichkeiten: zudem, außerdem, ferner, im Übrigen
Siehe Diskussionsbeiträge.
Andere Möglichkeiten: zudem, außerdem, ferner, im Übrigen
Siehe Diskussionsbeiträge.
Peer comment(s):
agree |
Björn Vrooman
: Definitely. Earlier ProZ discussions won't help - thoughtful phrasing will.
36 mins
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Danke, Björn.
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agree |
SelecTra
: die von Andrea vorgeschlagene Übersetzung mit "insbesondere" wäre aber auch ausreichend und richtig
1 day 15 hrs
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Danke, SelecTra. "Insbesondere" wäre allerdings weder ausreichend noch richtig. Siehe Diskussion oben.
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
Discussion
http://united-kingdom.taylorwessing.com/newsletter/corporate...
-> Ebenfalls bezieht man sich danach auf Schutzgesetze.
Zwei Gerichte, gleiche Vorgehensweise: "Insbesondere" stellt somit einen Punkt (oder mehrere) heraus, die besonderer Wahrnehmung oder Erklärung bedürfen.
Die englischen Listen in den besprochenen Fällen gehören nicht darunter.
So, und nun euch allen einen schönen Sonntag und ich hoffe, es ist nun alles nach Andreas Vorstellung geklärt :)
Ob der Vollzug von Haft als menschenunwürdig und damit amtspflichtwidrig anzusehen ist, ist jeweils nach einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Als erhebliche Umstände kommen insbesondere die Anzahl der in einem Haftraum untergebrachten Gefangenen, die Größe der jedem Gefangenen zur Verfügung stehenden Haftraumfläche, die Ausgestaltung der sanitären Anlagen im Haftraum, die Gesamtdauer der Unterbringung sowie die täglichen Einschlusszeiten in Betracht.
http://fachanwaelte-berlin.net/kammergericht-urteil-vom-17-0...
-> Es mag auch andere Faktoren geben, das Hauptaugenmerk (insbesondere) in der Entscheidung über die Erheblichkeit liegt jedoch auf den genannten Punkten (danach wird auch genau zu diesen Punkten weiter ausgeführt).
Ich hatte mich auch mal in UK bei Stock Exchange umgesehen und nichts Vergleichbares von der Kategorisierung gefunden - dort sind die Punkte meiner Meinung nach wesentlich sinnvoller getrennt und es stehen andere Formulierungen für Rückbezüge.
Nebenanmerkung:
"durch meine Zeit als Anwaltsgehilfin/Paralegal etwas vorbelastet"
-> Ich rufe mir dann immer die Legende von der Katze in der amerikanischen Mikrowelle vor Augen. Die Produkthaftungsklage gab es zwar nie und dass Bild ist dadurch auch etwas verzerrt, aber es beschreibt immer noch so schön die verzweifelte Doppel- und Dreifachphrasierung mancher anglo-amerikanischer Dokumente. Zumal dies mehr schaden als nutzen kann, denn der Richter hat auch noch ein Wort mitzureden.
Obwohl, Andrea und Sabine, den Katzenfall gabs in anderer Form jetzt tatsächlich:
http://www.spiegel.de/panorama/flohbiss-britin-steckt-katze-...
Meine Güte.
"... und übernimmt keine Haftung (einschließlich Haftung für indirekten Verlust oder Gewinn- oder Umsatzverluste) bezüglich des Materials oder Inhalts bzw. der Nutzung dieses Materials oder Inhalts."
reicht „einschließlich“ aus, da „keine Haftung“ bereits jegliche Haftung ausschließt und das „einschließlich Haftung für indirekten Verlust oder Gewinn- oder Umsatzverluste“ lediglich eine nicht abschließende Aufzählung von Beispielen [zuvor bereits generell ausgeschlossener] Haftung ist.
Ebenso dein anderes Beispiel:
"Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen."
Auch hier steht bereits „alle Methoden“ und Mediation ist nur ein Beispiel dieser Methoden, und „einschließlich“ schließt hier andere Methoden natürlich nicht aus.
Bei solchen Formulierungen ist es also völlig ausreichend, das „including but not limited to“ mit „einschließlich“ wiederzugeben.
Noch einmal gesucht, da mich immer noch etwas an der Grammatik gestört hatte und siehe da: Die vorhergehenden Textstellen sind nur teilweise Unterkategorien von "damage resulting from the issue and sale of the Products," und diejenigen, die es sind, sind eine Aufzählung anderer Haftungsgründe, die eine Vorbedingung eines Schadens sein können.
Scheint mir unsauber formuliert, genauso wie die Kategorisierung nicht einwandfrei erscheint (erster Punkt der Aufzählung geht über Urheberrechte, die mit den Schäden wohl weniger zu tun haben). Wundert mich aber nicht, da es eine japanische Firma ist (einer der Hinweise: "the" vor Inc. ist ungewöhnlich).
"AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED."
-> Das ist wie auch bei einem Beispiel weiter unten ein einfaches "einschließlich":
"Es gibt keine andere direkte oder indirekte Garantie, einschließlich jeglicher indirekten Garantie für Marktgängigkeit oder für einen speziellen Zweck."
http://www.schoenbuch-electronic.de/index.php?id=190
Wie überall gibt es hier natürlich eine Debatte und die Schwierigkeit dabei ist, dass auch schon Gerichte "but not limited to" entfernt haben, weil es ihrer Auffassung entgegenstand (siehe Beispiele hier: http://www.adamsdrafting.com/including-without-limitation/).
Am Schönsten wäre es also klar zu formulieren. Aber da kann natürlich der Übersetzer erst einmal recht wenig machen.
-> Dem kann ich vorbehaltlos zustimmen. Nun ist es auch im angloamerikanischen Rechtsbereich so, dass Verträge vom Gericht geändert werden können (im deutschen Recht nicht möglich, wenn ich mich recht entsinne) und man daher das Gericht bewegen möchte, seiner Interpretation zu folgen. Die Schwierigkeit ist, dass Juristen "include" u.U. in zwei Bedeutungen bei ihren Entwürfen verwenden, als restriktiv und als illustrativ - der Ursprung der Phrase "not limited to".
Anderes Beispiel:
"Der Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer einschließlich des Risikos des Verlusts oder der Beschädigung der Ware erfolgt im Zeitpunkt der Lieferung."
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/AW-Portal/Dok...
-> Hier wird konkretisiert, was nicht heißt, dass im Gefahrenübergang nicht andere Sachen nicht enthalten sind. Und nun kein "insbesondere".
„Including but not limited to“ bedeutet „einschließlich [was auch immer dann folgt] PLUS [etwaigen anderen nicht ausdrücklich genannten Möglichkeiten]. „Einschließlich“ allein bedeutet schlichtweg „Einschließlich [was auch immer dann folgt/genannt wird]“ und nichts weiter.
-> Richtig. Das heißt allerdings im Umkehrschluss nicht, dass einschließlich etwas ausschließt, genauso wenig wie "including but not limited to."
Wenn ich wie unten sage:
"Dies gilt nicht für Produkte, die ein Mitglied nach Deutschland importiert oder in Deutschland hergestellt hat und die es an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs des Urheberrechtsgesetzes exportiert hat, einschließlich Lieferungen an deutsche Vertretungen im Ausland"
...heißt das nicht, dass alle anderen Direktexporte ausgeschlossen sind, sondern dass Drittexporte (an Vertretungen) beispielsweise auch dazugehören. Die Präzision halte ich hier für gegeben. Einschließlich schließt nichts aus.
Vielleicht können wir uns zumindest darauf einigen, dass "insbesondere" schlicht im Normalfall keine geeignete Lösung ist. Und wir sind uns aufgrund Kontextes einig. Ich würde deiner Antwort zustimmen.
In Andreas Fall bezieht sich das „including but not limited to“ allerdings auf das zuvor Genannte, d.h. es bedeutet „einschließlich des Vorgenannten aber nicht darauf beschränkt [ist die XXX, Inc. nicht für … haftbar.]“. Natürlich könnte man den Satz so schreiben. Allerdings hört sich das imho eher nach einer Wort-für-Wort-Übersetzung als nach einem Text an, der von einem deutschen (juristischen) Verfasser geschrieben hätte sein können. Daher für Andreas Fall der Vorschlag, „Darüber hinaus / u.a.“ zu verwenden, was meiner Ansicht nach genau die o.g. Bedeutung umfasst, nämlich „Vorgenanntes plus [was auch immer]“. Andere Möglichkeiten: zudem, außerdem, ferner, im Übrigen, etc. Ich stelle das mal als Antwort ein.
Ich denke nicht, dass es für diese Formulierung unbedingt eine „pauschale“ Übersetzung gibt, nur (oder gerade) weil die Verfasser englischer Rechtstexte (ob das nun Anwälte sind oder nicht) bestimmte rechtliche Formulierungen wahl- und ziellos (und gelegentlich sinnloserweise) überall einfügen, wo auch immer sie diese unterbringen können, um auch nur ja jegliche Auslegungsmöglichkeit abzudecken. Es kommt wie immer auf den jeweiligen Kontext und die in dem betreffenden Kontext zu vermittelnde Bedeutung an. Auch „eingebürgerte“ Formulierungen sind nicht zwangsläufig richtig (und werden daher gelegentlich auch wieder „ausgebürgert“) und können im Deutschen oft eleganter wiedergegeben werden, ohne die Bedeutung zu mindern.
Hätte man formuliert "insbesondere Lieferungen an deutsche" würde das dieser Unterkategorie eine Bedeutung beimessen, die nicht vorhanden ist.
Ich bleibe dabei, dass "insbesondere" in keinem Fall von "including but not limited to" eine wirklich geeignete Lösung ist und dass "einschließlich" ausreicht. Gudrun erinnert sich vielleicht noch an die andere Frage, in der "deemed" rausfiel und "gilt für" an dessen Stelle trat - dort hat sich die Meinung von Fachübersetzern und deutschen Juristen gedeckt, aus meiner Erfahrung heraus. Es gibt im Deutschen keine Notwendigkeit für "deemed," da es ein Konstrukt des Common Law ist.
@Sabine
Das ist eine interessante Option, die sich grammatikalisch wohl decken würde, vielen Dank. Ich denke darüber noch einmal ein Stündchen nach.
@Andrea und Gudrun
Wie ich schon sagte, ich schätze meine Kollegen hier. Ich halte es allerdings für angebracht in solchen Situationen, zuerst zu entscheiden, ob ein Ausdruck sich
a) unter Fachübersetzern oder
b) in der deutschen Juristensprache
"eingebürgert" hat.
Das macht in bestimmten Fällen einen Unterschied - genauso wie es prinzipiell einen Unterschied macht, ob das Dokument in Deutschland rechtlich relevant ist oder lediglich eine Hilfsübersetzung.
Gut, dass ich gewartet habe, da ich jetzt wegen einer anderen Frage noch ein gutes Beispiel gefunden habe. Die Frage anderswo war:
"Dies gilt nicht für Produkte, die ein Mitglied nach Deutschland importiert oder in Deutschland hergestellt hat und die es an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs des Urheberrechtsgesetzes exportiert hat, einschließlich Lieferungen an deutsche Vertretungen im Ausland"
sounds even more weird
I hold my colleagues in high esteem, but I would rather hear the opinion of a lawyer on this one. All the old Proz links just say people use it like this, but not why or if that was part of a court case already. It's actually bit disappointing in my view.
Or to give you another example:
"Der Vorsitzende kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen."
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/gueterichterverfa...
It is part of § 54 Abs. 6 ArbGG and it does not mean that all other options are excluded; it just means "including mediation" - and it does not mean "insbesondere" either. There is no priority of one thing over another.
Saying "betrifft jegliche Art von Fahrzeug, einschließlich Autos, Motorräder und Mofas" is a bit different from "betrifft jegliche Art von Fahrzeug, insbesondere Autos, Motorräder und Mofas." The former doesn't attribute any priority to anything, just giving examples. The latter denotes a focus on certain vehicles. Not elegant in my opinion, simply unnecessary.
Any time your internal policies include the lawyerly language “Includes, but not limited to…”, it should be a sign that somebody needs to reexamine the text.
http://blogs.gartner.com/jay-heiser/2013/02/28/including-but...
"including" already means "not limited to" in English, but in a few cases, the court has taken it to mean an exhaustive list, if I remember correctly - which is why it was included in the first place. As always, there's a lively debate about the term:
https://www.lawprose.org/lawprose-lesson-226-including-but-n...
https://www.lawprose.org/lawprose-lesson-227-part-2-includin...
http://www.adamsdrafting.com/including-without-limitation/
I am not sure how you get from "including but not limited to" to "inbesondere" - it is meant as an illustrative list (beispielsweise), which is not exhaustive in any way.