witnesseth

German translation: Präambel

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:witnesseth
German translation:Präambel
Entered by: LegalTrans D

16:30 Jul 27, 2002
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s)
English term or phrase: witnesseth
Hier ist eine Wochenendfrage zu "witnesseth" (ich weiß, der Begriff ist bereits im ProZ-Glossar, daher bitte ich, meine Frage nicht zu unterdrücken).

"Witnesseth" also steht oft am Anfang von Verträgen, üblicherweise gefolgt von "whereas". Man sieht vor dem geistigen Auge Advokaten in schwarzen Roben und weißen Perücken und hört das Kratzen von Federkielen. Auf "Whereas" folgt gewöhnlich eine Aufzählung der Sachlage oder der Gründe, die zum Abschluss des Vertrags führen.

Könnte man in einem sehr formal gehaltenen Vertrag "witnesseth" auch mit "Präambel" übersetzen - oder greife ich da zu hoch? Beschränkt sich das Wort "Präambel" nur auf Abkommen und Verträge, die zwischen Regierungen unterzeichnet werden oder ist es auch in "gewöhnlicheren" Verträgen anwendbar.

Ich danke für Beiträge von Kollegen mit juristischem Spürsinn.
LegalTrans D
Türkiye
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Explanation:
Die wörtliche Übersetzung von "this deed [agreement] witnesseth" lautet nach Dietl/Lorenz "diese Urkunde [dieser Vertrag] bezeugt wie folgt" bzw. nach Romain "es wird bezeugt; hiermit wird (urkundlich folgendes) vereinbart; es soll hiermit folgendes urkundlich festgehalten werden").

Und so beurteilen einige kritische Stimmen aus der angloamerikanischen Rechtswelt diese anachronistisch anmutende Formel: "Witnesseth that is a phrase admittedly archaic but so firmly entrenched in the draftman's vocabulary as to allow of few, if any, substitutes". Sidney F. Parham, The Fundamentals of Legal Writing. "Actually, the whole mess is easily dispensed with; drafters should get right to the poin, without whereas, q.v., preceding the recital, and without witnesseth to introduce the whereas-clauses." Bryan A. Garner, Modern Legal Usage

Und der Vollständigkeit halber auch noch was zum Ursprung der Formel:
"Actually, the modern use of witnesseth is premised on a mistake: that the word is a command in the imperative mood. Actually, it is the third-person singular verb ... The word at the outset of instruments is really just a remnant of a longer phrase, such as This document witnesseth that ... Hence to make WITNESSETH shout in all capitals from the top of a document makes no literal sense. It seems to have originated in a early formbook writer's mistake."

Wenn man also bedenkt, wie kritisch "witnesseth" im angl.-am. beurteilt wird und wie wenig praktische Bedeutung dieser Formel dort beigemessen wird, meine ich, dass sie in den meisten Fällen nicht wörtlich übersetzt werden muss. In der Regel tut's "Präambel" oder - noch zeitgemäßer - "Vorbemerkungen".

Ich persönlich mache meine Wahl von der Art des Vertrags / der Urkunde abhängig. Bei Verbraucherverträgen (die auch im Englischen in "plain English" verfasst sein sollten, aber leider meistens nicht sind) verwende ich "Vorbemerkung(en)", wird's ein bisschen formeller (z. B. Verträge zwischen Unternehmen), ist "Präambel" angebracht und bei notariellen Beurkundungen (die im deutschen Recht den höchsten Formerfordernissen genügen und daher auch im Dt. mit allerlei archaischen Rattenschwänzen verbunden sind) hole ich dann auch verbal entsprechend aus und übersetze "witnesseth" wörtlich.

Nein, "witnesseth" beschränkt sich nicht nur auf internationale Abkommen, unter Umständen findet man das sogar in popeligen Mietverträgen - kommt ganz auf den Verfasser an.

In der Hoffnung, Ihnen damit erschöpfend Rechtsrat erteilt zu haben, verbleibe ich hochachtungsvoll und erlaube mir, meine Rechnung auf dem Postweg zu übersenden ... d;-)
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Beate Lutzebaeck
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Steffen Walter
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Johannes Gleim
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Beate Lutzebaeck


  

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Explanation:
Ich habe Präambel in vielen Fällen auch schon in "gewöhnlichen" dt. Geschäftsverträgen (z.B. Joint-Venture-Vereinbarungen und Lieferverträge zw. Unternehmen) gesehen und selbst verwendet.

Also: go for it!!

--------------------------------------------------
Note added at 2002-07-27 16:43:34 (GMT)
--------------------------------------------------

...wobei besagte Verträge durchaus sämtlichen formalen Kriterien genügten, d.h. vollständige und umfängliche Paragraphenwerke darstellten.

Steffen Walter
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agree  Lydia Molea: also ich übersetze gerade einen Mietvertrag mit Präambel...
13 mins
  -> Schön, diese wochenendliche Übereinstimmung...:-))

agree  italia: Ich habe ebenfalls letzte Woche Präambel in einem Gewerbemietvertrag verwendet.
37 mins
  -> Auch vielen Dank!

agree  unetz: evt. könnte man es auch mit "Vertragsgrundlage" übersetzen, aber Präambel finde ich bestens...
1 hr
  -> Danke
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3 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +1
Beurkundet - In Anbetracht der Tatsache, daß


Explanation:
This Exclusive Distributor Agreement between ... and ..., an Illinois corporation

WITNESSETH:

WHEREAS, ... and ... wísh to enter into arrangements ...

NOW THEREFORE, in consideration of ...
... and ... agree as follows:

SECTION 1.

Wurde so von uns mal übersetzt

"Diese Alleinvertretungsvertrag zwischen ... und ... , einer Firma nach dem Recht von Illinois,

BEURKUNDET:

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, daß ... und ... eine Vereinbarung schließen möchten, ...

NUN DESHALB, unter Berücksichtigung ...
vereinbaren wie folgt:

ABSCHNITT 1. ...


Es muß zunächst daran erinnert werden, daß, wie Kim Metzger am 23.12.2001 erklärte, "to witnesseth" eine alte Form von "to witness" ist. Daher auch die wörtliche Übersetzung als "Bezeugt, Beurkundet".

Allerdings muß ich zugeben, daß die Bezeichung als Präambel auch etwas für sich hat, weil hier die Ausgangslage zusammengefaßt wird.


Johannes Gleim
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agree  Kathleen: Ich habe auch solche Verträge unterschrieben.
10 hrs
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5 hrs   confidence: Answerer confidence 5/5
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Explanation:
Die wörtliche Übersetzung von "this deed [agreement] witnesseth" lautet nach Dietl/Lorenz "diese Urkunde [dieser Vertrag] bezeugt wie folgt" bzw. nach Romain "es wird bezeugt; hiermit wird (urkundlich folgendes) vereinbart; es soll hiermit folgendes urkundlich festgehalten werden").

Und so beurteilen einige kritische Stimmen aus der angloamerikanischen Rechtswelt diese anachronistisch anmutende Formel: "Witnesseth that is a phrase admittedly archaic but so firmly entrenched in the draftman's vocabulary as to allow of few, if any, substitutes". Sidney F. Parham, The Fundamentals of Legal Writing. "Actually, the whole mess is easily dispensed with; drafters should get right to the poin, without whereas, q.v., preceding the recital, and without witnesseth to introduce the whereas-clauses." Bryan A. Garner, Modern Legal Usage

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"Actually, the modern use of witnesseth is premised on a mistake: that the word is a command in the imperative mood. Actually, it is the third-person singular verb ... The word at the outset of instruments is really just a remnant of a longer phrase, such as This document witnesseth that ... Hence to make WITNESSETH shout in all capitals from the top of a document makes no literal sense. It seems to have originated in a early formbook writer's mistake."

Wenn man also bedenkt, wie kritisch "witnesseth" im angl.-am. beurteilt wird und wie wenig praktische Bedeutung dieser Formel dort beigemessen wird, meine ich, dass sie in den meisten Fällen nicht wörtlich übersetzt werden muss. In der Regel tut's "Präambel" oder - noch zeitgemäßer - "Vorbemerkungen".

Ich persönlich mache meine Wahl von der Art des Vertrags / der Urkunde abhängig. Bei Verbraucherverträgen (die auch im Englischen in "plain English" verfasst sein sollten, aber leider meistens nicht sind) verwende ich "Vorbemerkung(en)", wird's ein bisschen formeller (z. B. Verträge zwischen Unternehmen), ist "Präambel" angebracht und bei notariellen Beurkundungen (die im deutschen Recht den höchsten Formerfordernissen genügen und daher auch im Dt. mit allerlei archaischen Rattenschwänzen verbunden sind) hole ich dann auch verbal entsprechend aus und übersetze "witnesseth" wörtlich.

Nein, "witnesseth" beschränkt sich nicht nur auf internationale Abkommen, unter Umständen findet man das sogar in popeligen Mietverträgen - kommt ganz auf den Verfasser an.

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Beate Lutzebaeck
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