Glossary entry

Spanish term or phrase:

hijo natural

German translation:

uneheliches Kind

Added to glossary by Expertlang
Mar 15, 2013 12:55
11 yrs ago
15 viewers *
Spanish term

hijo natural

Spanish to German Law/Patents Law (general) Registro Civil
Ich habe einen Knoten mit dem Begriff "hijo natural" in einer kolumbianischen Geburtsurkunde (Fotokopie aus Geburtenregister). Normalerweise ist das ein uneheliches Kind, aber vorher im Text erscheint "hijo leg." - leg handschriftlich eingetragen - del Sr. XYZ ..... y la Sra. ABC. Also eheliches Kind.
Am Ende des gedruckten Textes der Seite aus dem Buch/Geburtenregister kommt dann aber der folgende Satz: "Para efectos del articulo segundo (2º) de la ley 45 de 1936, reconozco al niño a que se refiere esta Acta como ***hijo natural*** y para constancia firmo. Das ist also ein Vordruck im Geburtenregister - sollte da generell stehen "uneheliches Kind"??

Das scheint ein Widerspruch zu sein, ausser in Kolumbien gibt es eine anderslautende Interpretierung. Bin für schnellen Rat sehr dankbar, muss das in zwei Stunden liefern und es hakt nur an diesem Begriff. Danke im Voraus!
Proposed translations (German)
5 +3 uneheliches Kind
4 leibliches Kind
Change log

Mar 17, 2013 07:08: Expertlang Created KOG entry

Discussion

Werner Walther Mar 15, 2013:
PS.: Das hat auch mit der Gesellschaft und den Lebensplänen zu tun. Sowohl in Deutschland heute, wie auch in Kolumbien oder Venezuela schon länger, sind viele Paare (=viele Eltern) nicht verheiratet.

Die Bezeichnung 'uneheliches Kind' wird dann problematisch, wenn die Eltern zusammen leben und gar keine Ehe eingehen oder eingehen wollen. Es gibt auch den Begriff 'außereheliches Kind', aber auch dieser Begriff wird einer stabilen Liaison der Eltern, die aber nicht in einer Eheschließung festgehalten ist, nicht gerecht.

Dagegen glaube ich nicht, dass ein in einer Ehe adoptiertes Kind (auf Deutsch früher 'an Kindes Statt' - heute 'als Kind' angenommen) als 'hijo natural' / frz. 'enfant naturel' bezeichnet werden könnte.

PS.: Presseberichte über den Familienbericht der Bundesregierung aus Januar 2013:
"Jedes dritte Neugeborene hat nicht verheiratete Eltern, so der aktuelle Familienreport ...".
Kornelia Berceo-Schneider (asker) Mar 15, 2013:
Nur noch kurz zur Erklärung, war glaube ich nicht so gut durchgekommen: das Kind ist ehelich und der untere Teil, der nicht unterschrieben ist, hat für diese Urkunde nichts zu sagen. Im vorgedruckten Text steht uneheliches Kind (also ist die Übersetzung hier korrekt), aber das wird nur benutzt, wenn das Kind unehelich ist und dort anerkennen dann die Eltern dieses Kind. Ein Formular für beide Fälle.
Kornelia Berceo-Schneider (asker) Mar 15, 2013:
stimmt auch mit dem englischen Eintrag auf ProZ überein - uneheliches Kind. Und von Seiten der Agentur bekam ich soeben bestätigt, dass der untere Teil für diese Urkunde unerheblich ist und somit ist der gordische Knoten gelöst! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die rege Mithilfe bedanken und für eure Mühe und Suche nach dem richtigen Ausdruck!
Gerald Maass Mar 15, 2013:
Erklärungsversuch Könnte es sein, dass der handschriftliche Eintrag später erfolgt ist? In dem Sinne, dass der Vater erst mal gesagt hat: Ist von mir, aber außerehelich und das Ehepaar das Kind aber später legitimiert hat?
Gerald Maass Mar 15, 2013:
Kommando zurück Bei näherer Ansicht des genannten Gesetzes scheint mir Expertlang recht zu haben. Der Name des Vaters wird in einem separaten Buch eingetragen (Art.2 1°) und ein Grund, ein Kind als "hijo natural" einzustufen ist, auch wenn die Frau verheiratet ist " "Cuando por sentencia ejecutoriada se declare que el hijo no lo es del marido" (Art. 3°, 3°).
Gerald Maass Mar 15, 2013:
Für die Ansicht, dass es sich um ein "natürliches Kind" handelt, spricht m.E. auch der Wortlaut des Art. 1° des genannten Gesetzes 45 von 1936, wo es heißt: §Art. 1o._ El hijo nacido de padres que al tiempo de la concepción no estaban casados entre sí, es hijo natural, cuando ha sido reconocido o declarado tal con arreglo a lo dispuesto en la presente ley. También se tendrá esta calidad respecto de la madre soltera o viuda por el solo hecho del nacimiento." (http://www.notinet.com.co/serverfiles/servicios/archivos/180...
Kornelia Berceo-Schneider (asker) Mar 15, 2013:
@Gerald der Hinweis ist auch gut, denn leibliches Kind würde die Zwickmühle beseitigen...
Kornelia Berceo-Schneider (asker) Mar 15, 2013:
@Expertlang danke für den Link, das erklärt die rechtliche Situation ganz eindeutig, aber ich bin mittlerweile immer mehr der Meinung, dass dieser untere Absatz - da ja dort keine Unterschriften sind - in dieser Geburtsurkunde gar nicht zum Tragen kommt, sondern eben für uneheliche Kinder vorgesehen ist. Aber es ist trotzdem verwirrend, aus anderen kannte ich das mit Durchstreichen, also Ungültigmachen des nicht zutreffenden Teils, falls vorhanden.
Gerald Maass Mar 15, 2013:
vielleicht heißt es in diesem Zusammenhang schlicht "leibliches Kind"? Das würde dem "hijo leg." auch nicht widersprechen, wenn es für "hijo legitimado" stünde.
In Art. 108 des spanischen CC heißt es: "La filiación puede tener lugar por naturaleza y por adopción. La filiación por naturaleza puede ser matrimonial y no matrimonial. Es matrimonial cuando el padre y la madre están casados entre sí."
Expertlang Mar 15, 2013:
@Kornelia eindeutig unehelich - siehe hier (hoffentlich kannst du das aufrufen ....)
http://www.dhcolombia.info/spip.php?article1146
Kornelia Berceo-Schneider (asker) Mar 15, 2013:
Für Expertlang Ja, das war mir auch durch den Kopf gegangen, aber mich machte stutzig, dass der Vordruck das so vorsieht. Ich glaube jetzt daraus zu lesen, dass dieser Teil nicht zum Tragen kommt, aber zur Sicherheit kläre ich ab. Danke für den guten Hinweis!
Kornelia Berceo-Schneider (asker) Mar 15, 2013:
Danke für beide Einträge Toni: ob das Gesetz von 1991 da jetzt was zu sagen hat, weiss ich nicht, die Geburtsurkunde ist aus 1965 und der Absatz unten bezieht sich auf ein Gesetz aus 1936... Und merkwürdig ist noch, dass ganz unten dann drei Spalten erscheinen, die nicht ausgefüllt/unterschrieben wurden: Firma del padre que hace el reconocimiento / Firma de la madre que hace el reconocimiento / Firma y sello del funcionario que hace el reconocimiento. Weiter oben unterschreibt der Vater und zwei Zeugen sowie der Beamte. Aber diese unteren Spalten sind leer.
Toni Castano Mar 15, 2013:
Hilfe auf die Schnelle :-) Kornelia, schaue dir folgenden Link an, insbesondere Seiten 14 UND 15 des kolumbianischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Anscheinend gewährt die kol. Verfassung den unehelichen Kindern volle Rechte:
La Constitución Politica de 1991 en su artículo 42, Inciso 6 establece: "Los hijos habidos en el
matrimonio o fuera de él, adoptados o procreados naturalmente o con asistencia científica, tienen
iguales derechos y deberes. La ley reglamentará la progenitura responsable."
Expertlang Mar 15, 2013:
warum ist leg. unbedingt ehelich? Ich würde eher verstehen als von .... (rechtmäßig) anerkanntes und uneheliches Kind.

Proposed translations

+3
1 hr
Selected

uneheliches Kind

siehe Referenz in der Diskussion

Anmerkung: leibliche Kinder können uneheliche wie auch eheliche Kinder sein, im Gesetz geht es eindeutig um den Familienstand

Peer comment(s):

agree Gerald Maass : siehe Diskussion
31 mins
muchas gracias
agree Ruth Wöhlk
38 mins
danke
agree Thayenga : :)
18 hrs
danke
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke nochmals für die ausführliche Antwort!"
1 hr

leibliches Kind

un hijo natural es un hijo biologico y un hiyo biologico en aleman es "leibliches Kind "


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Note added at 1 Stunde (2013-03-15 14:50:34 GMT)
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Biological Child Law & Legal Definition
definitions.uslegal.com › ... › B -
A biological child is a child born to his/her parents. Such a child is genetically related to its parents. Terms such as 'natural child' or 'genetic child' are also used
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