Dec 2, 2004 13:09
20 yrs ago
4 viewers *
French term

Cette assignation était en date du...

French to German Law/Patents Law (general)
Contexte : phrase contenue dans des conclusions d'avocat.
A part : "Diese Ladung war vom .." : y-a-t-il quelque chose de mieux ?
D'avance merci,
Nathalie
Proposed translations (German)
3 +3 datiert vom...
4 +1 s.u.

Proposed translations

+3
22 mins
French term (edited): Cette assignation �tait en date du...
Selected

datiert vom...

...:-)
Peer comment(s):

agree Monika Berger : würde ich sagen. In Dtld. vergehen ja ein paar Tage zwischen Ausstellungsdatum und Zustellung. Heißt in F "Assignation" immer "Zustellungsdatum" (das gesetzlich gültige)?
18 mins
Danke
agree WMOhlert
18 mins
Danke
agree fc_babeaud (X)
20 mins
Merci
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Merci pour cette bonne réponse ! Nathalie"
+1
4 mins
French term (edited): Cette assignation �tait en date du...

s.u.

Die "Klagezustellung" oder "Klageerhebung" vom + Datum oder verbal ausgedrückt "erfolgte am + Datum"

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Note added at 7 mins (2004-12-02 13:16:13 GMT)
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Zum besseren Verständnis: In Frankreich wird Klage durch die \"assignation\" erhoben = Ladung + Zustellung; funktional entspricht das bei uns der \"Klagezustellung\"/\"-erhebung\".

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Note added at 3 hrs 3 mins (2004-12-02 16:13:01 GMT)
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Der Einwand von Waltraud ist berechtigt, steht \"assignation\" doch in Wörterbüchern meist als \"Ladung\" - dabei ist aber aus jur. Sicht Vorsicht geboten.

In Frankreich wird eine Zivilklage dadurch eingeleitet, dass dem Beklagten eine \"assignation\" vom \"huissier de justice\" zugestellt wird. Durch die \"assignation\" erfolgt die \"citation en justice\", das bedeutet, dass der Zustellungsempfänger (la personne assignée) reagieren muss - tut er dies nicht, kann es zu einem \"jugement par défaut\" kommen. \"Assignation\" bezeichnet idR den Vorgang der Verfahrenseinleitung. Das Klageerhebungsverfahren ist in D/Ö anders.

Wenn man jetzt \"assignation\" nur mit \"Ladung\" oder \"Vorladung\" übersetzt, denkt der dt. Jurist an das, was im Französischen die \"convocation\" bzw. die \"citation (à comparaître)\" ist; erschwerend kommt hinzu, Vorladungen gibt es sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren; die \"assignation\" gehört jedoch ins \"droit civil\". Dt. Juristen stellen mit \"Ladung\" nicht automatisch die Verbindung her, dass hier eine Klage eingeleitet wird.

\"assignation\" ist nie das \"Zustellungsdatum\"

Um es jetzt ganz genau zu nehmen:

Ohne Kontext kann sich \"assignation en date du JJ/MM/AA\" auf 2 Dinge beziehen:

1. le document que l\'huissier remet à la personne assignée porte la date du JJ/MM/AA

2. la formalité (le processus) de la remise du document précité à la personne assignée avait lieu le JJ/MM/AA

Nathalie muss entscheiden, ob es 1. oder 2. ist
Peer comment(s):

agree GiselaVigy
11 mins
neutral WMOhlert : Klageerhebung in D nur im Zivilprozess und in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Deswegen neutral "Ladung datiert vom..." Deswegen war ich vorsichtig, weil mir der Kontext nicht bekannt war.
35 mins
Es geht in diesem Fall um einen Zivilprozess! Ein dt. Jurist ohne Kenntnis des frz. Rechtssystems ordnet "Ladung" nicht automatisch der Klageerhebung im Zivilprozess zu, die eben durch die "assignation" eingeleitet wird
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