Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
verpflichten
German answer:
schriftlich zur Einhaltung verpflichten
Added to glossary by
Bernhard Sulzer
Feb 19, 2010 23:10
14 yrs ago
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German term
verpflichten
German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Kontext: der Auftragnehmer schließt einen Vertrag mit dem Auftraggeber ab. In einem der Parahraphen (§ 19) ist die Rede davon, dass der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und Nachunternehmer der Geheimhaltung unterliegen. Geheimhaltung betrifft alle mit dem Vertrag verbundenen Vorgänge.
Direkt nach dieser Bestimmung kommt folgender Punkt:
"Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm eingesetzten Personen, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer, ebenfalls schriftlich im Sinne dieses § 14 zu VERPFLICHTEN und dies dem Auftraggeber auf Anforderung nachzuweisen.
Das Problem ist, dass § 14 von der Haftung (bei Mängeln) handelt.
Bedeutet hier "verpflichten":
"zur Geheimhaltung verpflichten"
oder
"für eine Tätigkeit einstellen"?
oder ist die Bestimmung fehlerhaft?
Direkt nach dieser Bestimmung kommt folgender Punkt:
"Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm eingesetzten Personen, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer, ebenfalls schriftlich im Sinne dieses § 14 zu VERPFLICHTEN und dies dem Auftraggeber auf Anforderung nachzuweisen.
Das Problem ist, dass § 14 von der Haftung (bei Mängeln) handelt.
Bedeutet hier "verpflichten":
"zur Geheimhaltung verpflichten"
oder
"für eine Tätigkeit einstellen"?
oder ist die Bestimmung fehlerhaft?
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Feb 27, 2010 04:25: Bernhard Sulzer Created KOG entry
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3 hrs
Selected
schriftlich zur Einhaltung verpflichten
darüber hinaus schriftlich zur Einhaltung von Paragraph 14 verpflichten
Das ist meiner Meinung nach damit gemeint.
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Note added at 5 hrs (2010-02-20 05:06:02 GMT)
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"Für eine Tätigkeit einstellen" schliesse ich deshalb aus, weil im Satz bereits von "eingesetzten" Personen, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmern die Rede ist.
Das ist meiner Meinung nach damit gemeint.
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Note added at 5 hrs (2010-02-20 05:06:02 GMT)
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"Für eine Tätigkeit einstellen" schliesse ich deshalb aus, weil im Satz bereits von "eingesetzten" Personen, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmern die Rede ist.
Peer comment(s):
agree |
Milan Nešpor
7 hrs
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danke, Milan!
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Sonja Stankowski
7 hrs
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danke, Sonja!
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Sabine Reichert
9 hrs
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danke, Sabine!
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11 hrs
beauftragen, einn Berufsverhältnis eingehen
nicht nur einstellen, kann auch auf Honorarbasis sein
so verstehe ich das
so verstehe ich das
11 hrs
zur Haftung verpflichten
§ 14 ist nicht das Problem, sondern die Lösung:
Die eine Seite soll die "eingesetzten Personen …" zur Haftung (im Sinne des § 14) verpflichten.
(Schriftlich, damit sie es der anderen Seite nachweisen kann.)
Das Problem ist eher, dass in dem Satz zwei mal der "Auftraggeber" auftaucht:
"Der Auftraggeber … [hat dies] … dem Auftraggeber … nachzuweisen"?! – Eins davon ist falsch bzw. irreführend. Ich denke:
Der *Auftragnehmer* wird hiermit verpflichtet … (er ist nur gegenüber den von ihm eingesetzten Personen "der Auftraggeber") … diese "von ihm eingesetzten Personen" zur Haftung zu verpflichten.
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