Sep 17, 2007 21:09
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English term
shall not affect the Corporation's objection to indemnify
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Gesellschaftssatzung
Kontext: Gesellschaftssatzung. Im vorliegenden Abschnitt geht es um die Schadloshaltung der Geschäftsführer, der Mitglieder des Betriebsausschusses und der Führungskräfte. Mir ist der markierte Teil am Ende des Abschnitts nicht klar.
Notification and Defense of Claim; Settlements.
In addition to and without limiting the foregoing provisions of this Article VII and except to the extent otherwise required by law, it shall be a condition of the Corporation’s obligation to indemnify under Section 2 of this Article VII (in addition to any other condition provide in these Bylaws or by law) that the Indemnitee asserting, or proposing to assert, the right to be indemnified, must notify the Corporation in writing as soon as practicable of any action, suit, proceeding or investigation involving such Indemnitee for which indemnity will or could be sought, but the failure to so notify ****shall not affect the Corporation’s objection to indemnify except to the extent the Corporation is adversely affected thereby****.
Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen; Vergleiche
Zusätzlich zu und unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen des vorliegenden Artikel VII sowie vorbehaltlich der einschlägigen Rechtsvorschriften, ist die Gesellschaft nur dann zu einer Entschädigungszahlung gemäß Abschnitt 2 des vorliegenden Artikels VII verpflichtet, wenn die zur Schadloshaltung berechtigte Person, die ein Recht auf Entschädigung geltend macht oder geltend zu machen beabsichtigt, die Gesellschaft schriftlich so bald wie praktisch möglich über sämtliche Klagen, Prozesse, Verfahren oder Ermittlungen, an denen sie beteiligt ist und für die eine Schadloshaltung geltend gemacht wird oder geltend gemacht werden könnte, in Kenntnis setzt; sollte die zur Schadloshaltung berechtigte Person es unterlassen, eine entsprechende Benachrichtigung an die Gesellschaft zu schicken, ****beeinträchtigt dies in keiner Weise das Recht der Gesellschaft, eine Schadloshaltung abzulehnen, sofern die Gesellschaft dadurch beeinträchtigt wird (???)****.
Notification and Defense of Claim; Settlements.
In addition to and without limiting the foregoing provisions of this Article VII and except to the extent otherwise required by law, it shall be a condition of the Corporation’s obligation to indemnify under Section 2 of this Article VII (in addition to any other condition provide in these Bylaws or by law) that the Indemnitee asserting, or proposing to assert, the right to be indemnified, must notify the Corporation in writing as soon as practicable of any action, suit, proceeding or investigation involving such Indemnitee for which indemnity will or could be sought, but the failure to so notify ****shall not affect the Corporation’s objection to indemnify except to the extent the Corporation is adversely affected thereby****.
Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen; Vergleiche
Zusätzlich zu und unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen des vorliegenden Artikel VII sowie vorbehaltlich der einschlägigen Rechtsvorschriften, ist die Gesellschaft nur dann zu einer Entschädigungszahlung gemäß Abschnitt 2 des vorliegenden Artikels VII verpflichtet, wenn die zur Schadloshaltung berechtigte Person, die ein Recht auf Entschädigung geltend macht oder geltend zu machen beabsichtigt, die Gesellschaft schriftlich so bald wie praktisch möglich über sämtliche Klagen, Prozesse, Verfahren oder Ermittlungen, an denen sie beteiligt ist und für die eine Schadloshaltung geltend gemacht wird oder geltend gemacht werden könnte, in Kenntnis setzt; sollte die zur Schadloshaltung berechtigte Person es unterlassen, eine entsprechende Benachrichtigung an die Gesellschaft zu schicken, ****beeinträchtigt dies in keiner Weise das Recht der Gesellschaft, eine Schadloshaltung abzulehnen, sofern die Gesellschaft dadurch beeinträchtigt wird (???)****.
Proposed translations
(German)
4 +2 | s. u. |
Beate Lutzebaeck
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Change log
Sep 18, 2007 08:15: Steffen Walter changed "Term asked" from "shall not affect the Corporation’s objection to indemnify" to "shall not affect the Corporation\'s objection to indemnify"
Proposed translations
+2
3 hrs
English term (edited):
shall not affect the corporation’s objection to indemnify
Selected
s. u.
Hallo Olaf,
ich bin mir ziemlich sicher, dass dem Verfasser hier ein Fehler unterlaufen ist und es eigentlich "obligation" lauten soll, denn nur so macht's Sinn (obligation - objection - passiert ja schnell in der Eile). Ich würde die Stelle entsprechend kommentieren.
HTH - Beate
ich bin mir ziemlich sicher, dass dem Verfasser hier ein Fehler unterlaufen ist und es eigentlich "obligation" lauten soll, denn nur so macht's Sinn (obligation - objection - passiert ja schnell in der Eile). Ich würde die Stelle entsprechend kommentieren.
HTH - Beate
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Comment: "Vielen Dank Beate :-))"
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