Apr 10, 2002 02:29
22 yrs ago
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English term
judgment
English to German
Bus/Financial
aus einem Kreditvertrag:
If all or a portion of (i) the principal amount of any of the Notes or (ii) any interest payable thereon shall not be paid when due (whether at the stated maturity, by acceleration or otherwise, but taking into account any applicable grace period under ABSCHNITT 7.1(1)) such overdue amount shall, without limiting the rights of the Noteholders under PARAGRAF 7, bear interest at a rate per annum that is 2% above the Adjusted Rate plus the Adjusted Margin from the date of such nonpayment until the amount not so paid is paid in full (as well after as before JUDGMENT).
(c) Wenn die Gesamtheit oder ein Teil von (i) dem Kapitalwert einer Note, oder (ii) darauf zahlbarer Zinsen bei Fälligkeit nicht bezahlt werden sollten (ungeachtet, ob anlässlich der angegebenen Fälligkeit, einer Vorfälligstellung oder aus einem sonstigen Grund - eine gemäß Abschnitt 7.1(1) geltende Nachfrist ist jedoch zu berücksichtigen), ist ein solcher überfälliger Betrag ohne die gemäß Paragraf 7 geltenden Rechte des Eigentümers von Notes zu beschränken mit einem Jahreszinssatz zu verzinsen, der ab dem Tag einer solchen Nichtzahlung bis vollständigen Bezahlung des ausständigen Betrags 2% über dem Angepassten Zinssatz zuzüglich der Angepassten Marge liegt (as well after as before judgment).
Gibt es hier einen JuristSpezialist, der mir aushelfen kann?
Danke
If all or a portion of (i) the principal amount of any of the Notes or (ii) any interest payable thereon shall not be paid when due (whether at the stated maturity, by acceleration or otherwise, but taking into account any applicable grace period under ABSCHNITT 7.1(1)) such overdue amount shall, without limiting the rights of the Noteholders under PARAGRAF 7, bear interest at a rate per annum that is 2% above the Adjusted Rate plus the Adjusted Margin from the date of such nonpayment until the amount not so paid is paid in full (as well after as before JUDGMENT).
(c) Wenn die Gesamtheit oder ein Teil von (i) dem Kapitalwert einer Note, oder (ii) darauf zahlbarer Zinsen bei Fälligkeit nicht bezahlt werden sollten (ungeachtet, ob anlässlich der angegebenen Fälligkeit, einer Vorfälligstellung oder aus einem sonstigen Grund - eine gemäß Abschnitt 7.1(1) geltende Nachfrist ist jedoch zu berücksichtigen), ist ein solcher überfälliger Betrag ohne die gemäß Paragraf 7 geltenden Rechte des Eigentümers von Notes zu beschränken mit einem Jahreszinssatz zu verzinsen, der ab dem Tag einer solchen Nichtzahlung bis vollständigen Bezahlung des ausständigen Betrags 2% über dem Angepassten Zinssatz zuzüglich der Angepassten Marge liegt (as well after as before judgment).
Gibt es hier einen JuristSpezialist, der mir aushelfen kann?
Danke
Proposed translations
(German)
4 +3 | Siehe Übersetzungsvorschlag: | Beate Lutzebaeck |
4 +1 | An alternative suggestion | Chris Rowson (X) |
Proposed translations
+3
1 hr
Selected
Siehe Übersetzungsvorschlag:
Sofern (i) der Kapitalwert einer der Notes oder (ii) die darauf entfallenden Zinsen bei Fälligkeit entweder gar nicht oder nicht in voller Höhe geleistet werden (ob zum angegebenen Zeitpunkt der Fälligkeit, bei vorzeitiger Fälligstellung oder zu einem sonstigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung etwaiger nach ABSCHNITT 7.1(1) anwendbarer Nachfristen), wird der ausstehende Betrag, ohne dass hierdurch die Rechte der Inhaber der betreffenden Notes nach Klausel 7 beschränkt werden, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu einem Satz von zwei Prozent p.a. über dem angepassten Zinssatz zuzüglich der angepassten Marge verzinst, bis der ausstehende Betrag in voller Höhe beglichen ist. Dies gilt ebenso, wenn über die Forderung eine gerichtliche Entscheidung erwirkt wurde.
Zunächst einmal: Der englische Text ist zwar alles andere als perfekt (so z. B. die inkorrekte Verwendung von shall im ersten Satzteil, obwohl keine Verpflichtung zum Ausdruck gebracht wird), aber dennoch typisches Juristenenglisch ("judgment" als Rechtsterminus wird ohne "e" geschrieben). Wie Chris aber ganz richtig erkannt hat, enthält der Text gewisse Anklänge an die dt. Syntax (und damit meine ich nicht die Begriffe ABSCHNITT und PARAGRAF, die wohl durch einen global change o. Ä. in den Text geraten sein müssen). Diese Ähnlichkeit mit dem Deutschen erklärt sich historisch - die englische Rechtssprache ist eine mehrere hundert Jahre alte Sprache, stammt also aus einer Zeit, da die englische Sprache noch weitaus mehr Ähnlichkeiten mit ihrer deutschen Schwestersprache aufwies, als dies heute der Fall ist (historisch entwickelt sich das Englische zunehmend in Richtung auf die romanischen Sprachen hin). Ich erinnere nur daran, dass anglo-am. Richter sich mit den Worten "What say you?" an die Geschworenen richten - für den juristischen Laien klingt dies wie eine schlechte Übersetzung aus dem Deutschen.
Der Zusatz zum judgment bezieht sich darauf, dass die Verzinsung auch nach Erstreiten eines Urteils fortgesetzt wird, bis der fällige Betrag in voller Höhe bezahlt ist. Da auf den Zeitpunkt vor dem Urteil bereits im ersten Satzteil Bezug genommen wurde, habe ich das "before" bei meinem Übersetzungsvorschlag außer Acht gelassen - die Funktion des Nachsatzes besteht allein darin, klarzustellen, dass die Verzinsung nicht mit dem Erlass eines Urteils endet, sondern erst bei tatsächlicher Begleichung der Schuld.
Und schließlich: Da derartige Zahlungsforderungen häufig im Mahnverfahren durchgesetzt werden und es sich beim Mahnbescheid nicht um ein Urteil handelt, habe ich den allgemeineren Begriff "gerichtliche Entscheidung" gewählt - diese Annahmen beruhen allerdings auf deutschem Recht, ich weiß nicht, ob in Österreich ähnlich verfahren wird.
Zunächst einmal: Der englische Text ist zwar alles andere als perfekt (so z. B. die inkorrekte Verwendung von shall im ersten Satzteil, obwohl keine Verpflichtung zum Ausdruck gebracht wird), aber dennoch typisches Juristenenglisch ("judgment" als Rechtsterminus wird ohne "e" geschrieben). Wie Chris aber ganz richtig erkannt hat, enthält der Text gewisse Anklänge an die dt. Syntax (und damit meine ich nicht die Begriffe ABSCHNITT und PARAGRAF, die wohl durch einen global change o. Ä. in den Text geraten sein müssen). Diese Ähnlichkeit mit dem Deutschen erklärt sich historisch - die englische Rechtssprache ist eine mehrere hundert Jahre alte Sprache, stammt also aus einer Zeit, da die englische Sprache noch weitaus mehr Ähnlichkeiten mit ihrer deutschen Schwestersprache aufwies, als dies heute der Fall ist (historisch entwickelt sich das Englische zunehmend in Richtung auf die romanischen Sprachen hin). Ich erinnere nur daran, dass anglo-am. Richter sich mit den Worten "What say you?" an die Geschworenen richten - für den juristischen Laien klingt dies wie eine schlechte Übersetzung aus dem Deutschen.
Der Zusatz zum judgment bezieht sich darauf, dass die Verzinsung auch nach Erstreiten eines Urteils fortgesetzt wird, bis der fällige Betrag in voller Höhe bezahlt ist. Da auf den Zeitpunkt vor dem Urteil bereits im ersten Satzteil Bezug genommen wurde, habe ich das "before" bei meinem Übersetzungsvorschlag außer Acht gelassen - die Funktion des Nachsatzes besteht allein darin, klarzustellen, dass die Verzinsung nicht mit dem Erlass eines Urteils endet, sondern erst bei tatsächlicher Begleichung der Schuld.
Und schließlich: Da derartige Zahlungsforderungen häufig im Mahnverfahren durchgesetzt werden und es sich beim Mahnbescheid nicht um ein Urteil handelt, habe ich den allgemeineren Begriff "gerichtliche Entscheidung" gewählt - diese Annahmen beruhen allerdings auf deutschem Recht, ich weiß nicht, ob in Österreich ähnlich verfahren wird.
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Ich bin wirklich sehr beeindruckt. Danke Darien!!
Schönen Gruß nach Neuseeland!"
+1
11 mins
An alternative suggestion
Find the original!
This looks to me like a translation from German, done by a German. Not only because of "Abschnitt" and "Paragraf", but also some of the phrasing is standard.German English.
The clearest case is "as well after as before JUDGMENT" - that is from "sowohl ... " oder? But it´s not really English. Some other parts feel funny, e.g. "without limiting the rights" - wouldn´t that be "restricting"?
(By the way, that should be "Judgement".)
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Note added at 2002-04-10 04:51:41 (GMT) Post-grading
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I read a lot of English law books as a child. Later I had substantial involvement with contracts for sale and purchase of IT hardware and software, and also worked with legal departments in banks such as CSFP/CSFB interpreting business contracts for system implementation purposes. So I am not unfamiliar with either English or American contract language. I looked at the source text again, and it still seems suspect to me.
For judg(e)ment, I concede my error: in normal language it is one of Webster´s things, which even my Microsoft spell-checker rejects, but the English Courts use \"Judgment\".
This looks to me like a translation from German, done by a German. Not only because of "Abschnitt" and "Paragraf", but also some of the phrasing is standard.German English.
The clearest case is "as well after as before JUDGMENT" - that is from "sowohl ... " oder? But it´s not really English. Some other parts feel funny, e.g. "without limiting the rights" - wouldn´t that be "restricting"?
(By the way, that should be "Judgement".)
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Note added at 2002-04-10 04:51:41 (GMT) Post-grading
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I read a lot of English law books as a child. Later I had substantial involvement with contracts for sale and purchase of IT hardware and software, and also worked with legal departments in banks such as CSFP/CSFB interpreting business contracts for system implementation purposes. So I am not unfamiliar with either English or American contract language. I looked at the source text again, and it still seems suspect to me.
For judg(e)ment, I concede my error: in normal language it is one of Webster´s things, which even my Microsoft spell-checker rejects, but the English Courts use \"Judgment\".
Peer comment(s):
agree |
Kim Metzger
: Judgment is US spelling
46 mins
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disagree |
Beate Lutzebaeck
: First of all, judgment as a technical term is spelled without e also in BrE. Anyway, the source sentence is, if not perfect, typical English legalese. Legalese "feels funny" to most people outside the legal profession - in whatever language.
54 mins
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I have worked with quite a lot of contracts, both English, and from e.g. Microsoft, Sybase (I even wrote one for them), Sun, etc.. But "as well after as before"? I don´t think so.
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neutral |
Werner George Patels, M.A., C.Tran.(ATIO) (X)
: Darien is right: "judgment", in a legal context, is ALWAYS spelled without 'e' - even in UK English.
58 mins
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agree |
Dr.G.MD (X)
: always listen to your doctor !
1 hr
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