Glossary entry

English term or phrase:

Compliance Officer

German translation:

Compliance-Beauftragter

Added to glossary by Klaus Urban
Mar 21, 2015 15:01
9 yrs ago
4 viewers *
English term

Compliance Officer

English to German Bus/Financial Finance (general) Compliance Training
Ich übersetze ein Online-Training einer großen Bank zum Thema Geldwäschebekämpfung.

Zu folgender Aussage soll angegeben werden, ob sie richtig oder falsch ist:

"If you have any questions about sanctions, ask your ***compliance officer*** first."

Das vorgegebene Glossar besagt:

Compliance Officer = Compliance Officer (Richtlinienbeauftragter).

Meine Frage ist nun: Welche der beiden folgenden Übersetzungen ist richtig - a) oder b) oder beide?

a) Sollten Sie Fragen zu Sanktionen haben, fragen Sie zuerst Ihren Compliance Officer (Richtlinienbeauftragten)

b) Sollten Sie Fragen zu Sanktionen haben, fragen Sie zuerst Ihren Compliance Officer (Richtlinienbeauftragter)

Das "Problem" habe ich häufig, auch wenn kein Glossar vorgegeben ist. Bisher habe ich es mal so, mal so gehandhabt. Bin ich darin frei oder gibt es eine Standard-Methode, wie bei dem Ausdruck in der Klammer vorzugehen ist, wenn der Begriff nicht im Nominativ, sondern im Genitiv, Dativ oder Akkusativ vorkommt?
Proposed translations (German)
3 -1 Compliance Officer
Change log

Mar 31, 2015 13:04: Klaus Urban Created KOG entry

Discussion

Klaus Urban (asker) Mar 22, 2015:
@ LegalTrans D Gib das doch bitte als Antwort ein!
Klaus Urban (asker) Mar 22, 2015:
@ Steffen Danke!
Steffen Walter Mar 22, 2015:
Glossareintrag Der Glossareintrag ist falsch, da "Richtlinienbeauftragter" in diesem Kontext nicht gebräuchlich ist.
Rolf Keller Mar 22, 2015:
Keine Apposition Eine Apposition ist es nicht: Eine Apposition ist ein nachgestelltes, substantivisches Attribut. Attribute charakterisieren den Bezugsausdruck bzw. bestimmen ihn genauer. Zum Beispiel: "Das Haus von Paul Meier, einem Übersetzer, ist grün." Da wird also die Person Paul Meier näher bestimmt.

In "Fragen Sie Ihren Compliance Officer (Richtlinienbeauftragte/r/n)" wird die Person aber nicht näher bestimmt: Beide Ausdrücke liefern exakt dieselbe Information, nur in einer anderen Sprache. Und wenn man das analog mit Nicht-Substantiven macht, erkennt man sofort, dass es kein Attribut, also auch keine Apposition ist, vgl. z. B.: "Lass uns einfach mal eine halbe Stunde chillen (ausruhen, entspannen)".

Ich weiß nicht, ob das überhaupt von einer Grammatikregel erfasst wird. Wenn man den Klammerinhalt als Ellipse ansieht, wäre Kasuskongruenz IMO nicht falsch.
Klaus Urban (asker) Mar 22, 2015:
Zusatzinformation Ich bin gehalten, den Glossareintrag zu verwenden, außer wenn der Glossareintrag in einem konkreten Kontext schlicht falsch wäre (was in einem Fall zutraf). Wenn es lediglich eine elegantere Übersetzung gäbe, der Glossareintrag aber nicht falsch ist, soll ich den Glossareintrag verwenden.
Gudrun Wolfrath Mar 22, 2015:
Zumindest an der Börse wird der Compliance Officer belassen. Hat mir mal ein als C. O. tätiger Mensch gesagt, für den ich Dokumente übersetzt habe.
Jonathan MacKerron Mar 21, 2015:
With Thomas Given the international banking context I think it is fine to use the English here.
("deutsche bank" "compliance officer") googles extremely well.
I wouldn't use it for a clinical trial for example, but the financial world seems to thrive on Anglicisms.
Thomas Pfann Mar 21, 2015:
mit Gudrun (siehe 1.2 in Gudruns Link) Beides ist zulässig, persönlich gefällt mir jedoch Version a, „fragen Sie zunächst Ihren Compliance Officer (Richtlinienbeauftragten)“ besser.<br><br>Der Vorschlag von LegalTrans und Steffen ist zwar elegant, geht aber gegen das Glossar und ist damit nur möglich, wenn das Glossar nicht zwingend zu befolgen ist.
Olaf Reibedanz Mar 21, 2015:
Ich würde es auch so machen, wie von Volkmar (LegalTrans) und Steffen vorgeschlagen
Steffen Walter Mar 21, 2015:
Zustimmung So würde ich es auch machen (also ohne die Klammer), da "Compliance" im Bankwesen inzwischen etabliert ist. Alternative: "Compliance-Verantwortlicher".

Siehe dazu u. a. http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundsc...

"BT 1.1 Stellung der Compliance-Funktion
Die Geschäftsleitung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens muss eine angemessene, dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion einrichten und ausstatten, die ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Compliance-Funktion und überwacht deren Wirksamkeit.
Die Compliance-Funktion ist ein Instrument der Geschäftsleitung. Sie kann auch einem Mitglied der Geschäftsleitung unterstellt sein. Unbeschadet dessen ist sicherzustellen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsorgans unter Einbeziehung der Geschäftsleitung direkt beim Compliance-Beauftragten Auskünfte einholen kann.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss einen Compliance-Beauftragten benennen, der ..."

(und zahlreiche weitere Fundstellen im Dokument)
Renate Radziwill-Rall Mar 21, 2015:
Info immer Nominativ in der Klammer. Denn es soll ja der vorstehende Begriff erläutert werden, wird aber nicht in den Satz einbezogen. Und frage mich jetzt nicht nach Quellen, ich habe es so gelernt.
LegalTrans D Mar 21, 2015:
Einfach kombinieren mach doch den Compliance-Beauftragten draus, Klaus. Einer meiner Kunden hatte das in seinem Glossar. und schrieb diese Übersetzung vor. Über die Schönheit kann man natürlich geteilter Meinung sein.

Proposed translations

-1
18 hrs
Selected

Compliance Officer

Der Begriff lautet im Deutschen gleich, ansonsten Befolgungsbeauftragter

Note from asker:
Danke!
Peer comment(s):

disagree Steffen Walter : Eben nicht notwendigerweise - siehe Diskussionsbeiträge oben (und die angegebene BaFin-Quelle). Im Bankwesen gebräuchlich sind "Compliance-Beauftragter" und "Compliance-Verantwortlicher". Und "Befolgungsbeauftragter" ist völlig ungebräuchlich.
1 hr
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