Pages in topic: [1 2] > | Ab wann haftet wer für Reklamation? Thread poster: Johannes Mueller
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Hallo an alle, habe eine Frage betreffend Reklamation: habe eine Übersetzung (Reklameflyer) vergeigt (passiert ja schon mal), Kunde hat eine korrekturübersetzung anfertigen lassen, die auch nicht viel besser war und das ganze von einem Gutachter überprüfen lassen. Jetzt soll ich den Neudruck des Flyers bezahlen. In wie weit haftet denn der Übersetzer, der die Übersetzung korrigiert hat? | | | Yolande Haneder (X) Local time: 20:04 German to French + ... Ich glaube es wäre der korrekturleser schuldig... | Jul 24, 2006 |
Abgesehen, davon, dass es üblich ist, allgemeine Geschäftbedingungen zu haben, die es auschließen, für Folgekosten zu haften. Wenn der Kunde das Korrekturlesen eigenmächtig (und nicht durch Sie) beauftragt ist, ist in meiner Sicht der Korrekturleser (Verursacher der allerletzten Version) zu Recht zu ziehen. Warscheinlich hat der Korrekturleser sich verweigert für Folgekosten zu haften (oder es war in seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben), daher wen... See more Abgesehen, davon, dass es üblich ist, allgemeine Geschäftbedingungen zu haben, die es auschließen, für Folgekosten zu haften. Wenn der Kunde das Korrekturlesen eigenmächtig (und nicht durch Sie) beauftragt ist, ist in meiner Sicht der Korrekturleser (Verursacher der allerletzten Version) zu Recht zu ziehen. Warscheinlich hat der Korrekturleser sich verweigert für Folgekosten zu haften (oder es war in seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben), daher wendet sich der Kunde an Sie. Achtung: Eine allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht, wenn es nur hinauf gewiesen wird oder auf der Homepage steht. Es gilt nur, wenn der Kunde eine Kopie davon vor den Augen hatte, als er den Auftrag hinterschrieb. Bei besondere klagefreudige (große) Kunden, kann es dann sehr heikel werden, wenn man sich darauf besteht und der Kunde klagt. ▲ Collapse | | | Genauer bitte | Jul 24, 2006 |
Hallo Johannes. Da Du ja offensichtlich Russisch, Niederländisch und Deutsch sprichst, aber kein Englisch, ist dies wahrscheinlich das falsche Unterforum. Falls Du die Diskussion auf Deutsch fortführen willst, solltest Du am Besten einen Moderator bitten, diesen Diskussionsfaden in das "German"-Forum zu verschieben (If you'd like to continue in German, you should ask a Moderator to move this thread to the German f... See more Hallo Johannes. Da Du ja offensichtlich Russisch, Niederländisch und Deutsch sprichst, aber kein Englisch, ist dies wahrscheinlich das falsche Unterforum. Falls Du die Diskussion auf Deutsch fortführen willst, solltest Du am Besten einen Moderator bitten, diesen Diskussionsfaden in das "German"-Forum zu verschieben (If you'd like to continue in German, you should ask a Moderator to move this thread to the German forum section.) Wie auch immer - bitte schildere doch mal genau, was in welcher Reihenfolge passiert ist und vor allem was abgemacht war mit dem Kunden. Wurde Deine Version gedruckt und erst dann die "Korrekturübersetzung" angefertigt oder wurde erst korrigiert und dann gedruckt? In welchem Stadium hat Dein Kunde Kontakt mit Dir aufgenommen? Beste Grüße Benjamin ▲ Collapse | | |
Übersetzungsbüro schickt mir Auftrag, ich sage zu, ich übersetze, ich liefere, dann kommt Reklamation, ich verbessere, ich bekomme Reklamation, dann wird jemand anders zum korrigieren eingesetzt. Dessen Version wird gedruckt, die aber auch falsch ist (dass dessen Version gedruckt wurde, erfahre ich heute). Jetzt soll ich Neudruck gesamt bezahlen. | |
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Yolande Haneder (X) Local time: 20:04 German to French + ... In diesem Fall haftet das Übersetzungsbüro | Jul 24, 2006 |
Da Du nicht direkt im Kontakt mit dem Endkunde war und sie waren verantwortlich für das Endprodukt. Ob dann der Übersetzungsbüro die Haftung weiter schiebt ist eine andere Frage. Die Version des anderen wurde gedruckt. Die Haftung ist daher bei dem Büro, welcher je nach Rechtslage, sich an dem anderen wenden kann oder nicht. | | | Kathi Stock United States Local time: 13:04 Member (2002) English to German + ... Was besagt der Auftrag? | Jul 24, 2006 |
Was wurde denn im Auftrag vereinbart? Steht denn im Auftrag drin, dass du für den Neudruck finanziell zur Verantwortung gezogen wirst bzw. ein Neudruck auf deine Kosten geht? Wenn der Auftrag nur das Übersetzen beinhaltet, liegt meines Erachtens das Risiko beim Kunden. Letztendlich muss der Kunde sich versichern, dass die Übersetzung qualitativ in Ordnung ist bevor sie in den Druck geht. Das ist sein unternehmerisches Risiko. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kund... See more Was wurde denn im Auftrag vereinbart? Steht denn im Auftrag drin, dass du für den Neudruck finanziell zur Verantwortung gezogen wirst bzw. ein Neudruck auf deine Kosten geht? Wenn der Auftrag nur das Übersetzen beinhaltet, liegt meines Erachtens das Risiko beim Kunden. Letztendlich muss der Kunde sich versichern, dass die Übersetzung qualitativ in Ordnung ist bevor sie in den Druck geht. Das ist sein unternehmerisches Risiko. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kunde deine Rechnung nicht bezahlen will und auch nicht die des Korrekturlesers...aber dir allein den Neudruck aufzubürden...kann ich mir nicht vorstellen, dass das durchsetzbar ist...zumindest nicht, wenn der Auftrag eindeutig besagt, dass nur zu übersetzen ist. Kathi Johannes Mueller wrote: Übersetzungsbüro schickt mir Auftrag, ich sage zu, ich übersetze, ich liefere, dann kommt Reklamation, ich verbessere, ich bekomme Reklamation, dann wird jemand anders zum korrigieren eingesetzt. Dessen Version wird gedruckt, die aber auch falsch ist (dass dessen Version gedruckt wurde, erfahre ich heute). Jetzt soll ich Neudruck gesamt bezahlen. ▲ Collapse | | |
Ich habe gewusst, daß die Übersetzung für einen Reklameflyer ist und dass der gedruckt wird. Ansonsten wurde nicht vereinbart, habe im vergangenen Jahr mehrere Aufträge für den Kunden gemacht und nie Probleme gehabt. Ich bin gerne bereit für meine Fehler gerade zu stehen, aber wenn dann noch jemand anders Fehler macht sehe ich nicht ein, daß ich die volle Summe zahle. Rechnung habe ich wohlwissend nie gestellt, wollte erst wissen, wie die Sache ausgeht. | | | Steffen Walter Germany Local time: 20:04 Member (2002) English to German + ... Diskussion ins deutsche Forum verschoben | Jul 24, 2006 |
Hallo Johannes, ich habe die Diskussion ins deutsche Forum verschoben. Viele Grüße Steffen | |
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Ralf Lemster Germany Local time: 20:04 English to German + ... Danke, Steffen... | Jul 24, 2006 |
Steffen Walter wrote: Hallo Johannes, ich habe die Diskussion ins deutsche Forum verschoben. Viele Grüße Steffen ...war den ganzen Vormittag unterwegs. LG Ralf | | | Klaus Herrmann Germany Local time: 20:04 Member (2002) English to German + ... Wer hat die Druckfreigabe erteilt? | Jul 24, 2006 |
Das wäre mMn der erste Ansprechpartner in Haftungsfragen. Bei der Druckfreigabe hätte auffallen müssen, dass die Unterlagen so nicht gedruckt werden können - dafür ist sie da. Umgekehrt formuliert - wer das Imprimatur unterschrieben hat, hat den schwärzesten Peter. Steffen Walter wrote: Hallo Johannes, ich habe die Diskussion ins deutsche Forum verschoben. Viele Grüße Steffen Aha, mein erstes Posting ist also im Datennirvana...
[Bearbeitet am 2006-07-24 13:02] | | | Steffen Walter Germany Local time: 20:04 Member (2002) English to German + ... Übersetzungsbüro- vs. Direktkundenauftrag | Jul 24, 2006 |
Klaus Herrmann wrote: Umgekehrt formuliert - wer das Imprimatur unterschrieben hat, hat den schwärzesten Peter. Hallo Johannes, wenn ich deine Angaben richtig verstanden habe, war das kein Auftrag eines Direktkunden, sondern eines zwischengeschalteten Übersetzungsbüros. Wenn dem so ist (bitte um Rückmeldung, wenn ich hier falsch liege), bist du ausschließlich mit letzterem in ein Vertragsverhältnis eingetreten. Da ich nun wiederum annehme, dass für die letztendliche Druckfreigabe der Endkunde zuständig war, ist das eine Angelegenheit zwischen diesem und dem Übersetzungsbüro (unter Berücksichtigung von Klaus' Anmerkung oben). In diesem Fall erschiene mir auch bei aller gebotenen Vorsicht in der Beurteilung des Falls eine Durchgriffshaftung auf den "Endübersetzer" sehr ungewöhnlich. Steffen | | | Verträge sind wichtig. | Jul 24, 2006 |
Nochmal: Was war VEREINBART zwischen Dir und dem Kunden bezüglich des Zweitlektorats? Solltest Du das zahlen? Solltest Du Deine Rechnung streichen als Kompensation für den Zweitlektor-Auftrag? Oder was? War sowohl dem Kunden als auch Dir klar, dass gedruckt werden würde, nachdem Du nachgebessert hattest? Und dass Du die Verantwortung für die Qualität trägst? Hatte der Zweitlektor den Auftrag, ein bisschen an dem Text rumzuwurschteln, nur so zum Spaß, oder sollte... See more Nochmal: Was war VEREINBART zwischen Dir und dem Kunden bezüglich des Zweitlektorats? Solltest Du das zahlen? Solltest Du Deine Rechnung streichen als Kompensation für den Zweitlektor-Auftrag? Oder was? War sowohl dem Kunden als auch Dir klar, dass gedruckt werden würde, nachdem Du nachgebessert hattest? Und dass Du die Verantwortung für die Qualität trägst? Hatte der Zweitlektor den Auftrag, ein bisschen an dem Text rumzuwurschteln, nur so zum Spaß, oder sollte der eine druckreife Endfassung erzeugen? Ich vermute ja mal, man hat mal wieder nix Klares vereinbart, was bedeutet, dass im Zweifelsfall der bessere Anwalt bestimmt, wer wem was zahlen muss. Unsere Verträge mit unseren Endkunden besagen (durch unsere AGB), dass wir nachbessern dürfen - falls das fehlschlägt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, zahlt also keine Rechnung und der Auftrag gilt sozusagen als nicht geliefert. Folgeschäden durch Druckkosten tragen wir grundsätzlich nur, falls wir Korrekturabzüge der Druckfahnen bekommen haben. Wir hatten so einen heftigen Fall noch nie, aber falls doch, würde ich mit dem Kunden vereinbaren, dass wir das Zweitlektorat bezahlen und im Gegenzug aus der Verantwortung für das Resultat entlassen werden. Für sowas ist es natürlich nun zu spät, aber Du siehst, klare Vereinbarungen und Verträge sind im Zweifelsfall äußerst wertvoll. Von wieviel Geld reden wir eigentlich? Gruß Benjamin P.S.: Yolande - das mit den AGB muss so nicht stimmen. Es hängt auch davon ab, ob die Vertragspartner Vollkaufleute sind usw. Außerdem bist Du z.B. in Österreich, da mag die Rechtslage anders sein als in Deutschland oder der Schweiz. ▲ Collapse | |
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Hallo an alle, natürlich ist nichts vereinbart worden. Ich habe meine Rechnung zurückgehalten (und das dem Übersetzungsbüro auch so mitgeteilt), bis die Angelegenheit geklärt ist. Das ganze wird dadurch erschwert, daß ich heute erfahren habe, daß das Übersetzungsbüro den Auftrag von einem anderen Kunden übernommen hat, der seinen Schaden mit meinem Auftraggeber (dem Übersetzungsbüro) schon abgerechnet hat. Ich wußte, daß neu gedruckt wird, abe... See more Hallo an alle, natürlich ist nichts vereinbart worden. Ich habe meine Rechnung zurückgehalten (und das dem Übersetzungsbüro auch so mitgeteilt), bis die Angelegenheit geklärt ist. Das ganze wird dadurch erschwert, daß ich heute erfahren habe, daß das Übersetzungsbüro den Auftrag von einem anderen Kunden übernommen hat, der seinen Schaden mit meinem Auftraggeber (dem Übersetzungsbüro) schon abgerechnet hat. Ich wußte, daß neu gedruckt wird, aber nicht, welche Version. Bin immer wieder davon ausgegangen, daß meine korrigierte Version gedruckt wurde, und nicht die des eigentlichen Korrekturübersetzers. Was mit dem vereinbart wurde weiß ich nicht. Mir ist gesagt worden, daß ich den Schaden zahlen müsse. Wenn meine Version gedruckt worden wäre hätte ich das auch getan. ▲ Collapse | | | Yolande Haneder (X) Local time: 20:04 German to French + ...
tectranslate wrote: P.S.: Yolande - das mit den AGB muss so nicht stimmen. Es hängt auch davon ab, ob die Vertragspartner Vollkaufleute sind usw. Außerdem bist Du z.B. in Österreich, da mag die Rechtslage anders sein als in Deutschland oder der Schweiz. Du hast Recht. Es steht, In Österreich geht man von "Übersendungsregel", d.H die AGB müssen vor Vetragsabschluss zugesendet werden (mit einige Außnahmen wie z.B für wiederkehrenden Kunden oder Fälle, wo man weißt, dass es eine AGB gilt) , um Anwenbar zu sein. In Deutschland, muss man nur lediglich hinweisen, dass man ein AGB hat und der Kunde muss sie beauftragen. Verlangt er die AGB nicht, gilt sie als vereinbart. Mit Voll-, minder oder nichtkaufleute hat das nicht zu tun.
[Edited at 2006-07-24 13:40] | | |
Du hast vorher von einem Gutachten geredet. Was wurde denn begutachtet? Deine letzte Version oder die gedruckte, oder beide? Wie lautete denn das Ergebnis dieses Gutachtens? Und nochmal, um wieviel Geld geht's? Wegen hundert Euro würde ich nicht lange diskutieren sondern zahlen, erst recht nicht, wenn Du nochmal für dieses Büro arbeiten willst. Bei zigtausend Euro würde ich mal eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt suchen, zumal Dir irgendwelche (... See more Du hast vorher von einem Gutachten geredet. Was wurde denn begutachtet? Deine letzte Version oder die gedruckte, oder beide? Wie lautete denn das Ergebnis dieses Gutachtens? Und nochmal, um wieviel Geld geht's? Wegen hundert Euro würde ich nicht lange diskutieren sondern zahlen, erst recht nicht, wenn Du nochmal für dieses Büro arbeiten willst. Bei zigtausend Euro würde ich mal eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt suchen, zumal Dir irgendwelche (halb)anonymen Gestalten in einem Internetforum sicher keine vollwertige Rechtsberatung geben können (und dürfen!). Toi toi toi, Benjamin ▲ Collapse | | | Pages in topic: [1 2] > | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Ab wann haftet wer für Reklamation? CafeTran Espresso | You've never met a CAT tool this clever!
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